Wenn ein Termin zur Zwangsversteigerung angesetzt ist, bleibt meistens mehr Spielraum, als es sich anfühlt. Bis zum Zuschlag lässt sich das Verfahren beenden, wenn die Forderung der Bank abgelöst wird. Genau das ist unser Ansatz: Wir kaufen freihändig, lösen ab, und der Termin fällt weg.
Dazu sprechen wir nicht nur mit Ihnen, sondern auch mit der Gläubigerbank. Das Verfahren kann auf Bewilligung des Gläubigers einstweilen eingestellt werden (§ 30 ZVG), wenn absehbar ist, dass der freihändige Verkauf zu einem besseren Ergebnis führt als die Versteigerung. Wir kommen aus dem Bankenbereich und führen dieses Gespräch für Sie.

Warum ein Verkauf vor dem Termin meist mehr bringt
Im ersten Versteigerungstermin gibt es Untergrenzen: Unterhalb von 50 Prozent des Verkehrswerts darf der Zuschlag nicht erteilt werden, und auf Antrag eines Berechtigten auch unterhalb von 70 Prozent nicht (§§ 85a, 74a ZVG). Im zweiten Termin entfallen diese Grenzen. Dann entscheidet allein, wer an diesem Vormittag im Saal sitzt.
Dazu kommen die Verfahrenskosten, die Zinsen, die bis zum Zuschlag weiterlaufen, und der Versteigerungsvermerk im Grundbuch. Ein Verkauf unter Marktwert ist deshalb häufig das bessere Ergebnis, auch wenn er sich zunächst nicht so anfühlt.
Beispielrechnung
Ein Haus mit einem Verkehrswert von 400.000 Euro, zweiter Termin, keine Untergrenze mehr. Bleibt der Zuschlag bei 55 Prozent, sind das 220.000 Euro, von denen noch die Verfahrenskosten abgehen. Ein freihändiger Verkauf an uns mit 30 Prozent Abschlag ergibt 280.000 Euro, ohne Verfahrenskosten, ohne weiterlaufende Zinsen und ohne öffentliche Versteigerung.
Das ist eine Beispielrechnung, keine Zusage. Was in Ihrem Fall herauskommt, hängt vom Objekt, vom Verfahrensstand und von der Höhe der Forderung ab. Wir rechnen es mit Ihnen konkret durch, bevor Sie sich entscheiden.
Wie es abläuft
- Sie melden sich mit den Eckdaten. Wenn Ihnen das Aktenzeichen und der Termin vorliegen, helfen sie uns sehr.
- Wir prüfen das Objekt und melden uns innerhalb von 48 Stunden, auch wenn es nicht passt.
- Passt es, erhalten Sie ein verbindliches Kaufangebot und wir nehmen Kontakt zur Gläubigerbank auf.
- Wird das Verfahren eingestellt, gehen wir zum Notar. Da wir aus Eigenkapital kaufen, hängt der Termin nicht an einer Finanzierungszusage.
Je früher Sie sich melden, desto mehr Wege gibt es noch. Auch wenige Wochen vor dem Termin ist ein Gespräch sinnvoll.
Wir sind Immobilienkäufer und keine Rechtsanwälte. Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Einordnung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Objekt anbieten
Vertraulich und unverbindlich. Sie können uns auch direkt anrufen: +49 331 97 92 10 73.
Ein Fall aus der Praxis: Bei einem Objekt war der Versteigerungstermin bereits angesetzt. Nach unserem Gespräch mit der Gläubigerbank wurde er zurückgenommen und freihändig verkauft. Den Ablauf haben wir hier aufgeschrieben.
