Jetzt anrufen: 0331 97 92 10 73
Zum Inhalt springen
Startseite » Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen

Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen

Wenn mehrere Erben eine Immobilie übernehmen, gehört sie ihnen gemeinsam. Verkaufen kann sie nur, wer alle Miterben hinter sich hat. Genau daran scheitert es häufig: Einer möchte halten, einer möchte verkaufen, einer wohnt weit weg, und einer hat schlicht andere Sorgen. Solange das so bleibt, läuft das Haus weiter, mit Grundsteuer, Versicherung, Heizkosten und Instandhaltung.

Hausschlüssel vor einer Eingangstür

Warum sich eine Erbengemeinschaft so schwer auflöst

Über einen Nachlassgegenstand können die Miterben nur gemeinsam verfügen. Ein einzelner Erbe kann das Haus also nicht verkaufen, auch dann nicht, wenn ihm rechnerisch der größte Anteil zusteht. Kommt keine Einigung zustande, bleibt vielen nur die Teilungsversteigerung. Die dauert, kostet Gebühren und Gutachten, und das Ergebnis liegt regelmäßig unter dem Verkehrswert. Am Ende bekommen alle weniger, und das Verhältnis in der Familie hat gelitten.

Der zweite Grund ist der Preis. Solange niemand weiß, was die Immobilie tatsächlich einbringt, streitet man über Vermutungen. Ein konkretes, verbindliches Angebot beendet diese Diskussion oft schneller als jedes weitere Gespräch, weil alle dieselbe Zahl vor sich haben.

Was wir anbieten

Wir kaufen die Immobilie direkt, aus Eigenkapital und ohne Bankfinanzierung. Für eine Erbengemeinschaft heißt das vor allem: ein Termin beim Notar, ein Kaufpreis, eine Auszahlung, danach ist die Sache erledigt. Keine monatelange Vermarktung, keine Besichtigungen mit Fremden im Haus der Eltern, keine Abstimmung über jedes Detail.

Den Zustand nehmen wir, wie er ist. Geräumt werden muss nichts, renoviert auch nicht. Häufig sind Nachlässe jahrzehntelang bewohnt worden und entsprechend eingerichtet; das ist für uns kein Hindernis, sondern der Normalfall.

Unser Angebot liegt unter dem vollen Marktwert. Das sagen wir offen, weil es zur Rechnung gehört: Sie bekommen Sicherheit und Tempo, wir tragen Zustand, Leerstand und Vermarktungsrisiko. Gegenüber einer Teilungsversteigerung ist das in aller Regel das bessere Ergebnis, gegenüber einem geduldigen Verkauf über den Markt nicht immer. Wir rechnen beides mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden.

Was wir brauchen

  • Adresse und ungefähre Größe des Objekts
  • Wie viele Miterben es gibt und ob der Erbschein vorliegt
  • Ob das Haus bewohnt, vermietet oder leerstehend ist
  • Ob bereits eine Teilungsversteigerung beantragt wurde

Mehr nicht. Auf eingehende Objekte melden wir uns innerhalb von 48 Stunden, auch dann, wenn sie nicht zu uns passen.

Wir sind Immobilienkäufer und keine Rechtsanwälte. Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Einordnung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Objekt anbieten

Vertraulich und unverbindlich. Sie erreichen uns auch direkt unter +49 331 97 92 10 73.