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Immobilie bei Insolvenz verkaufen

Wenn eine Insolvenz im Raum steht, ist die Immobilie meist der größte Posten und zugleich der unbeweglichste. Ob privat oder als Unternehmen, ob vor dem Antrag oder mitten im Verfahren: Der Zeitdruck kommt selten von Ihnen, sondern von außen. Wir kaufen in solchen Lagen direkt und ohne Bankfinanzierung, damit aus einem Verwertungsfall ein planbarer Verkauf wird.

Wohnhaus, das im Rahmen einer Insolvenz verwertet wird

Drei Situationen, drei verschiedene Wege

Vor dem Insolvenzantrag. Hier haben Sie noch die Verfügungsgewalt und den größten Spielraum. Wichtig ist, dass der Verkauf sauber bleibt: Wird später ein Verfahren eröffnet, prüft der Verwalter zurückliegende Geschäfte, und ein Verkauf deutlich unter Wert kann angefochten werden. Das ist kein Grund, nicht zu verkaufen, aber ein Grund, den Preis nachvollziehbar herzuleiten und den Vorgang zu dokumentieren. Genau so arbeiten wir.

Im eröffneten Verfahren. Dann verwertet der Insolvenzverwalter. Ein freihändiger Verkauf ist in aller Regel möglich und bringt der Masse mehr als eine Versteigerung. Für Verwalter sind wir deshalb interessant, weil wir aus Eigenkapital zahlen, keinen Finanzierungsvorbehalt haben und innerhalb von 48 Stunden verbindlich antworten.

Nach Freigabe aus der Masse. Gibt der Verwalter die Immobilie frei, weil für die Masse nichts zu holen ist, liegt sie wieder bei Ihnen, meist zusammen mit den Belastungen. Auch dann ist ein zügiger Verkauf häufig der sinnvollste Schritt, bevor die Gläubiger die Zwangsversteigerung betreiben.

Was wir anbieten

Wir kaufen im aktuellen Zustand, auch bei Sanierungsstau, Leerstand oder schwierigen Mietverhältnissen. Wir sprechen bei Bedarf mit der Gläubigerbank, was in diesen Fällen oft über Tempo und Ergebnis entscheidet. Und wir arbeiten diskret: keine öffentliche Vermarktung, keine Besichtigungen mit Publikum, keine Gespräche mit Nachbarn oder Mietern.

Unser Angebot liegt unter dem vollen Marktwert. Dafür bekommen Sie eine verbindliche Zusage, einen kurzfristigen Notartermin und keine Finanzierung, die noch platzen kann. Was das gegenüber einer Verwertung oder Versteigerung konkret bedeutet, rechnen wir mit Ihnen durch.

Läuft bereits ein Versteigerungsverfahren, finden Sie die Einzelheiten unter Zwangsversteigerung abwenden. Insolvenzverwalter und Berater finden die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit unter Für Makler und Partner.

Wir sind Immobilienkäufer und keine Rechtsanwälte. Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Einordnung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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