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Haus verkaufen bei Trennung oder Scheidung

Bei einer Trennung ist das gemeinsame Haus selten nur eine Vermögensfrage. Es hängen Kredite daran, oft Kinder, und meistens zwei Menschen, die sich gerade über wenig einig sind. Trotzdem muss eine Entscheidung her, denn Zins und Tilgung laufen weiter, und solange beide im Grundbuch stehen, kommt keiner aus dem Darlehen heraus.

Wohnhaus, das nach einer Trennung verkauft wird

Die drei üblichen Wege

Einer übernimmt. Der sauberste Weg, wenn er finanzierbar ist. Die Bank muss den anderen aus der Haftung entlassen und das Darlehen allein auf eine Person umstellen. Genau daran scheitert es häufig, weil ein Einkommen nicht reicht, wo vorher zwei gerechnet wurden.

Gemeinsam verkaufen. Bringt in der Regel den höchsten Preis, setzt aber voraus, dass beide über Makler, Preis, Besichtigungen und Termine einig bleiben, oft über Monate. Wer gerade in einem Scheidungsverfahren steckt, weiß, wie belastend das sein kann.

Teilungsversteigerung. Der Notausgang, wenn gar nichts mehr geht. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, sie dauert, kostet Gebühren und endet regelmäßig unter dem Verkehrswert. Am Ende verlieren beide Geld, und die Auseinandersetzung hat sich um ein Jahr verlängert.

Wo wir hineinpassen

Wir sind die schnelle Variante des gemeinsamen Verkaufs. Ein Angebot, ein Notartermin, eine Auszahlung, danach ist die Immobilie aus der Sache heraus und das Darlehen abgelöst. Keine monatelange Vermarktung, keine Fremden im Haus, keine Abstimmung über jedes Detail. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn beide Seiten zwar verkaufen wollen, aber keine Kraft mehr für einen langen gemeinsamen Prozess haben.

Unser Angebot liegt unter dem vollen Marktwert. Wenn Zeit und Nerven es hergeben und Sie sich über die Vermarktung einig werden, bringt ein normaler Verkauf mehr. Gegenüber einer Teilungsversteigerung ist unser Weg in aller Regel deutlich besser. Wir sagen Ihnen offen, welcher der drei Wege in Ihrer Lage der sinnvollste ist, auch wenn wir dabei nicht zum Zug kommen.

Verkaufen können wir nur, wenn beide Eigentümer zustimmen. Wir sprechen auf Wunsch mit beiden Seiten getrennt, damit niemand das Gefühl hat, übergangen zu werden.

Zwei Punkte gehören vor die Entscheidung, und beide klären Sie besser mit Ihren Beratern als mit uns: die Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank und die steuerliche Seite, falls die Immobilie noch keine zehn Jahre in Ihrem Besitz ist. Wir sind Immobilienkäufer und keine Rechtsanwälte oder Steuerberater; die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Einordnung.

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